Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen nach der Entscheidung der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission erarbeitet den Entwurf einer Zulassungsentscheidung innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Stellungnahmen von der ECHA. Nach dem Entscheidungsentwurf werden mindestens drei Monate für die Abstimmung im REACH-Ausschuss und das anschließende Annahmeverfahren, einschließlich Übersetzungen, in der Kommission benötigt. Das gesamte Entscheidungsverfahren dauert daher in der Regel länger als sechs Monate.

Verpflichtungen nach Erteilung der Zulassung

Wird die Zulassung von der Europäischen Kommission erteilt, so unterliegt sie den Bedingungen des mit dem Antrag eingereichten Stoffsicherheitsberichts. In der Zulassungsentscheidung der Kommission können zusätzliche Bedingungen festgelegt werden. Der Zulassungsinhaber sollte seine Bemühungen fortsetzen, nach Erhalt der Kommissionsentscheidung sicherere Alternativen zu finden.

Zulassungsinhaber

Zulassungsinhaber müssen die in der Entscheidung genannten Auflagen einhalten. Vorgelagerte Zulassungsinhaber, d. h. Hersteller, Importeure oder Alleinvertreter, müssen die Zulassungsnummer auf dem Etikett angeben, bevor sie den Stoff oder das Gemisch, das den Stoff enthält, in Verkehr bringen. Außerdem müssen die vorgelagerten Zulassungsinhaber das Sicherheitsdatenblatt (SDS) aktualisieren.

Nachgeschaltete Anwender, für die die Zulassung eines vorgelagerten Akteurs gilt

Nachgeschaltete Anwender eines Stoffes gemäß Anhang XIV, für den die Zulassung eines vorgelagerten Akteurs gilt, müssen die Bedingungen der Zulassung erfüllen und der ECHA ihre Verwendung des Stoffes innerhalb von drei Monaten nach der ersten Lieferung des Stoffes melden. Die ECHA führt ein Verzeichnis dieser Meldungen, stellt sie den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Verfügung und veröffentlicht Zusammenfassungen der Meldungen auf ihrer Website. Nachgeschaltete Anwender sollten zudem mit den Zulassungsinhabern und Lieferanten Kontakt halten und ihnen die für einen eventuellen Überprüfungsbericht benötigten Informationen liefern. Wenn die nachgeschalteten Anwender den Stoff in der Lieferkette entweder allein (nach der Umverpackung) oder in einem Gemisch verkaufen, müssen sie auch die Informationen über die Zulassung (im Sicherheitsdatenblatt und im Etikett) an ihre Kunden weitergeben.